Barrierefreie Wohnungen
In
barrierefreien Wohnungen können auch Senioren und Menschen mit
einer Behinderung problemlos leben. Die Räume sind so gestaltet,
dass alle Wege mindestens 1,20 Meter breit sind. Auf diese Weise haben
Bewohner, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ausreichend Platz in
ihren vier Wänden. Das erfordert verbreiterte Türen und eine
Raumaufteilung, die auch nach dem Aufstellen von Möbeln
genügend Freiraum lässt.
Alle Zimmer von barrierefreien Wohnungen müssen ohne Stufen
erreichbar sein, und auch im Badezimmer darf es keine Hindernisse
geben. Damit Rollstuhlfahrer oder Senioren, die auf Gehhilfen
angewiesen sind, das Bad ohne Schwierigkeiten nutzen können, muss
es möglichst großzügig dimensioniert sein.
Es müssen aber nicht nur die Wohnräume barrierefrei gestaltet
werden, sondern auch der Weg von draußen in die Wohnung. Das
beginnt bei einem behindertengerechten Parkplatz in der Nähe des
Hauses und setzt sich mit einem ausreichend dimensionierten
Eingangsbereich ohne Stufen sowie einem geräumigen Aufzug fort. Wo
doch Stufen vorhanden sind, ist als Alternative für
Rollstuhlfahrer eine Rampe erforderlich, deren Steigung maximal sechs
Prozent betragen darf. Diese Regelung kommt häufig bei Keller-
oder Abstellräumen zum Tragen, die außerhalb der Wohnung
gelegen sind. Dasselbe gilt für Räume, in denen die
Waschmaschine oder der Trockner aufgestellt werden können. Auch
diese Nutzflächen müssen barrierefrei erreichbar sein.
Mehr Infos zu Seniorenhilfen wie z.B. Elektromobile finden Sie hier.